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sunci

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May 10 10, 14:02

Für eine freie Wahl der Set-Top-Box

by sunci, (http://sunci.shoe.org/)

Bah, wegen der Cablecom hab ich SOOOOOOO einen Hals!!! >>:< Ok, aus Sicht der Firma ist klar, weshalb sie das Grundangebot verschlüsseln = mehr Kohle. Aber dass das BAKOM hier keinen Riegel vorschieben will ist eine Schweinerei.

Zum Glück haben wir eine Satellitenschüssel. Aber da sich ja nicht alle eine Schüssel zulegen können, macht mit bei der Brief- bzw. Email-Aktion vom Konsumentenschutz (am Besten per Email, denn die Vernehmlassung zum BAKOM-Entwurf läuft nur noch bis heute). Weitere Infos gibts hier:
http://konsumentenschutz.ch/medienmitteilungen/archive/2010/05/04/bakom-beschneidet-rechte-der-fernsehliebhaber.html

Mein Email ans Bakom:



An: rtvg@bakom.admin.ch

Sehr geehrter Herr Bundesrat

Sehr geehrte Damen und Herren

Der vorliegende Gesetzesentwurf betrifft die Fernsehzuschauenden
beträchtlich. Daher nehme ich hierzu Stellung.

Der CI+ Standart schreibt ausdrücklich vor, dass nur PayTV Angebote nach CI+ verschlüsselt werden sollen:
http://www.ci-plus.com/data/ci-plus_specification_v1.2.pdf

Die Cablecom will jedoch ihr GESAMTES Angebot (inklusive des Grundangebots) mit dieser nicht standard-konformen Methode verschlüssen. Das ergibt überhaupt keinen Sinn: Über Satellit frei empfangbare Programme werden von der Cablecom verschlüsselt ausgestrahlt, damit ihre Kunden weiterhin die Cablecom Boxen mieten. Denn dies ist für viele Kunden einfacher, als sich gleich einen neuen Fernseher- oder Receiver zu kaufen.

Gerade in der heutigen Zeit, wo auch der Umweltschutz grossgeschrieben wird, wird der Endkonsument so zu mehr Konsum gezwungen. Hat man sich vor ein paar Monaten noch einen neuen Fernseher gekauft, müsste man diesen bereits wieder entsorgen, will man sich dem Boxenzwang der Cablecom entziehen. Oder man müsste sich einen neuen Receiver kaufen, der CI+ zulässt.

Es spricht nichts dagegen, wenn die Cablecom ihr PayTV Angebot mit CI+ verschlüsseln will. Ein Grundangebot jedoch muss unverschlüsselt und für jeden empfangbar ausgestrahlt werden. Zumal ja auch das Analoge Kabelnetz mit dem Digitalen abgelöst werden soll.

Die überwiesene abgeänderte Motion von Ständerätin Simonetta Sommaruga verlangt die Abschaffung des Set-Top-Boxenzwangs. Der vom BAKOM vorgelegte Entwurf führt jedoch keineswegs dazu und erfüllt die Motion und damit den Parlamentswillen keineswegs.

Alle grossen Fernsehhersteller, zahlreiche Kabelnetzbetreiber in der Schweiz und die EU setzen auf den internationalen Standard CI. Viele Fernsehfreunde haben sich in den letzten Jahren einen DVB-C-Fernseher mit CI-Schnittstelle gekauft.

Doch die Firma Cablecom verfolgt weiterhin eine Insellösung. Sie hat am 9. März 2010 angekündigt, auf CI+ zu setzen. CI+ ist jedoch kein internationaler Standard: Nur wenige Fernseh­hersteller unterstützen ihn und es existieren praktisch keine Geräte (auch keine Aufnahmegeräte), die damit kompatibel sind. Das heisst: Wir müssen entweder schon wieder einen neuen Fernseher kaufen – wobei es kaum ein Angebot an CI+-Geräten gibt – oder wir nutzen unsere Geräte weitere Jahre und sind damit immer noch der Set-Top-Box ausgeliefert. Diese Box reduziert den Fernsehgenuss
bekanntlich erheblich: lang­sameres Umschalten, zwei Fernbedienungen, keine freie Sender­sortierung, schlechterer Teletext und massiv erhöhter Stromverbrauch.

Fazit der vorliegenden Gesetzesänderung: Weder der Entwurf des BAKOM noch die Umstellung von Cablecom schaffen den Boxenzwang ab!

CI+ ist zudem ein System, das die Konsumentenrechte massiv einschränkt. Beispielsweise können die Kabelnetzbetreiber den Konsumentinnen und Konsumenten untersagen, gewisse Fernsehsendungen aufzunehmen. Ebenso beabsichtigen die deutschen Privatsender, die Spul­funk­tionen zu unterbinden. Der Gesetzes­entwurf sieht keine Massnahmen gegen diese Beschneidung der Konsumentenrechte vor, sondern heisst diese somit gut!
Dabei wäre der Bund gefordert, gegen dieses irrsinnige System vorzugehen. Denn nicht nur ist der Kunde dem Kabelnetzbetreiber unterworfen: Auch der Kabelnetzbetreiber ist den Fernsehsendern aus­geliefert, welche wiederum auf die Forderung der Content-Lieferanten eingehen müssen. Wenn jedoch solche Systeme wie CI+ verboten werden, dann wird diese Kette unterbrochen.

Daher fordere ich Sie auf, das Verbot der Grundverschlüsselung im Gesetzesentwurf festzuhalten. Dies ist die technisch am einfachsten umsetzbare Lösung. Sie wird heute bereits von einigen Kabelnetzbetreibern betrieben. Die InterGGA beispielsweise bietet unverschlüsselt 127 digitale TV-Programme und sechs HD-Sender an. Deren Preis ist der Anschluss­gebühr enthalten, es fallen keine weiteren Kosten an. In Österreich (Vorarlberg) sendet sogar Cablecom unverschlüsselt!

Ich erachte es als zeitgemäss, dass gemäss Gesetz mindestens 100 Sender unverschlüsselt übertragen werden sollten. Denn Cablecom hält seit Jahren fest, etwa 110 digitale TV-Sender des Grundangebotes seien beim Kabel-Grundanschluss bereits enthalten, und will dies nun mit dem CI+-Angebot zu Ungunsten der Konsumentinnen und Konsumenten ändern.

Falls Sie es für unmöglich betrachten so vorzugehen, bitte ich Sie jedoch zumindest, den verbreiteten Standard CI zu fokussieren, welche es erlaubt, dass der Kunde nicht zum Sklaven des eigenen TV-Gerätes wird.
So wünsche ich mir auch, dass im Gesetzestext festgeschrieben werden soll, dass dem Kunden durch die Schnittstellenlösung kein Nachteil bei der Benutzung widerfährt. Grundlage wäre auch hier, dass 100 digitale Sender darin eingeschlossen sind und es eine klare Limitierung der Kosten für die Smartcard gibt.

Wenn das BAKOM das jetzige Vorgehen von Cablecom absegnet, werden der Boxenzwang auf weitere Jahre hinaus zementiert und die Rechte der Fernsehliebhaber massiv einschränkt. Ich fordere Sie daher auf, rasch eine konsumentenfreundliche Lösung vorzulegen.

Ich danke Ihnen für die Berücksichtigung meiner Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüssen

Sunci Nikolic, Oberlunkhofen


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